UNITED EUROPEAN TATTOO ARTISTS e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Tätowier-Arbeit wird grundsätzlich am Wohnsitz des Kunden durchgeführt. Hierbei ist allein der Kunde für den ordentlichen und sauberen Zustand der Örtlichkeiten sowie für den Zugang zur Stromversorgung zuständig. Haustiere und kleine Kinder sowie Lebensmittel müssen vom Arbeitsplatz ferngehalten werden.

Für die Fahrt zum Kunden wird eine Wegepauschale fällig. Diese richtet sich nach der zu fahrenden Strecke und Anzahl der Kunden am selben Ort. Die Wegepauschale wird für jede Sitzung gesondert fällig und wird bei Terminsvergabe vereinbart.

Ich tätowiere ausschließlich mit sterilem Einwegmaterial. Der Arbeitsplatz wird vor Beginn gesäubert und desinfiziert.

Kunden unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss werden nicht tätowiert.

Unter 18-Jährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden nur mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten tätowiert. Die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten zum Aufklärungsgespräch ist hierbei Voraussetzung. Die Unterschrift alleine reicht nicht aus.

Ich behalte mir vor, Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Ebenso werde ich Kunden nicht tätowieren, deren Motivwunsch ich mit gutem Gewissen nicht erfüllen kann.

Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach Größe, farblicher Gestaltung und dem technischen Grad des Motivs. Der Preis versteht sich inklusive Nachstechen. Nacharbeiten sind erst nach ca. 4-6 Wochen und nach vollständigem Abheilen (korrekte Pflege vorausgesetzt) möglich und nur innerhalb der ersten drei Monate nach dem Abheilen kostenlos, sofern die erforderlichen Nacharbeiten auf Farbfehler oder Fehler beim Tätowieren zurückzuführen sind. Bei falscher oder nicht erfolgter Pflege der Tätowierung entfällt die Kulanz und das Nacharbeiten ist kostenpflichtig. Nach dem Verlassen des Tätowierers ist der Kunde für die Pflege der Tätowierung und das Einhalten der Pflegehinweise selbst verantwortlich.

Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vor Terminsbeginn kostenlos abgesagt werden. Bei zu später Benachrichtigung behalte ich mir vor, eine Ausfallentschädigung zu verlangen. Dies insbesondere dann, wenn die Vorlage von mir selbst bereits erstellt und bearbeitet wurde.

Die Bezahlung erfolgt immer bar und in voller Höhe. Bei Tätowierungen, die in mehreren Sitzungen erstellt werden, wird der Preis in gleichmäßige Raten geteilt, die pro Sitzung fällig sind. Nachstecharbeiten zählen nicht als Sitzung.

Der Kunde erklärt sich bereit, dass Fotos von ihm und der Tätowierung veröffentlicht werden dürfen und tritt die Urheberrechte an diesen vollumfänglich an den Tätowierer Manuel Carsten Nofftz ab.

Gerne können Gutscheine zu jedem gewünschten Betrag erworben werden. Diese sind allerdings nicht, weder teilweise noch komplett, auszahlbar und verlieren 2 Jahre nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.

Für Komplikationen aufgrund mangelnder Pflege, Nichtbeachtung der Warnhinweise oder unwahrheitsgemäßen Angaben in der Einverständniserklärung übernehme ich keine Haftung.

Vertraglich vereinbarter Gerichtsstand ist ausschließlich Alzey.